Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.         Allgemeines 

1.1       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und Mastra Marcel Strakeljahn Humboldtstraße 46 33615 Bielefeld über die Erbringung von verschiedenen Serviceleistungen  im Zusammenhang mit Online-Marketingleistungen, insb. dem Recruiting und der automatischen Gewinnung von Neukunden zur Verbesserung der Onlinepräsenz des Kunden. Kunde im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtliches Sondervermögens.

1.2       Die Mastra bietet hierbei insbesondere die folgenden Serviceleistungen an, die der Kunde je nach Auftrag in Kombination oder als einzelne Leistung beauftragt:

•          Online-Werbemaßnahmen insb. bzgl. Facebook und Instagram, LinkedIn, oder Google,

•           „Funnel“-Implementierung,

•           Suchmaschinenoptimierung,

•           Erstellung; Pflege und Hosting Onlineauftritt/ Werbemaßnahmen,

•           Employerbranding und

•           Betreuung der Social-Media-Kanäle des Kunden

1.3       AGB des Kunden gelten im Rahmen der dieser AGB gegenständlichen Vertragsverhältnisse nicht.

2.         Vertragsschluss

2.1       Indem der Kunde seinen Auftrag schriftlich oder elektronisch an Mastra übermittelt, gibt er ein Angebot ab. Der Vertrag zwischen Mastra und dem Kunde kommt erst zustande, wenn Mastra das Angebot des Kunden schriftlich in Textform ausdrücklich annimmt – Schriftlich oder per E-Mail

2.2       Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Mastra ist jedoch dazu berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen.

2.3       Soweit der Kunde selbst im Auftrag eines Dritten handelt, hat Kunde dies Mastra bei Vertragsschluss anzuzeigen und zu versichern, entsprechend vom Dritten Unternehmer bevollmächtigt zu sein. Ansonsten hat Mastra das Recht den Vertrag rückwirkend

3.         Leistungen von Mastra

3.1       Die von Mastra zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und ergänzende Auftragsunterlagen; ergänzend also nachrangig gelten diese AGB.   

3.2       Bei Online-Werbemaßnahmen schuldet die Mastra je nach Auftrag die Schaltung von Werbemitteln insbesondere auf den Plattformen von Drittanbietern, hier insb. „Social-Media“-Anbietern. Geschuldet ist hierbei lediglich die Auslieferung der vereinbarten Art und Anzahl von Werbemitteln, mit den im Auftrag vereinbarten Parametern. Soweit nicht explizit im Auftrag etwas anderes bestimmt ist, besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel auf bestimmten Websites und auf eine bestimmte Dauer der Werbemitteleinblendung. Ebenfalls kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden. Mastra garantiert – soweit nicht einzelvertraglich zugesichert - keine bestimmte Anzahl von Einzelnutzern die erreicht werden, keine konkreten Visits – also Besuchen auf einer Domain/einem Social Media Profil/ Plattform, Page Impressions – also Sichtkontakte je Website, Ad-Impressions – also Sichtkontakt je Werbemittel auf der Website, Ad-Views – also Aufrufe der Internetseite/Social Media Profil, auf die das betreffende Werbemittel geschaltet ist, Ad-Clicks – also Anklicken des geschalteten Werbemittels - oder eine bestimmte Ad-Click Rate – also ein Verhältnis von Ad-Views und Ad-Clicks.

3.3       Die Mastra behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass diese Werbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten (s. auch Ziffer 4.2) oder die Schaltung oder Auslieferung den Interessen Dritter nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind.

3.4.     Bei der Erstellung, Pflege und Hosting von Onlineauftritten schuldet Mastra je nach Vereinbarung die Erstellung von Webseiten und/oder Social Media Auftritten im vereinbarten Umfang nach dem Auftrag und Beistellung von Materialien durch Mastra und deren technische Pflege ggfs. Vornahme von Änderungen während der vereinbarten Laufzeit. Ebenfalls erbringt Mastra je nach Vereinbarung Hostingleistungen, Erstellung einer Wunschdomain (soweit Wunsch (Budget)technisch möglich) und/oder Umzug einer Domain. Der Kunde erhält jedoch kein Nutzungs- und Zugriffsrecht auf die Webseite. Inhaber der Domain ist Mastra. Dieser ist berechtigt, nach Vertragsende die Webseite abzuschalten. Eine Übergabe der Webseite/Domain an den Kunde nach Vertragsende ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Soweit “Kauf” der Webseite vereinbart ist, hat der Kunde erst mit Beendigung des Vertrags über ggfs. vereinbarter Service/und Hostingleistungen durch Mastra und vollständiger Bezahlung der für die Erstellung der Webseite vereinbarten Vergütung einen Anspruch auf Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts an und des alleinigen Zugriffsrechts auf die Webseite. Der Kunde kann in diesem Fall einen Export der Seite anfordern oder das Hosting weiter zum vertraglich vereinbarten Entgelt über Mastra fortlaufen lassen.

4.         Pflichten des Kunden

4.1       Abhängig von der beauftragten Serviceleistung ist der Kunde verpflichtet, verschiedene Mitwirkungs- /Beistellpflichten zu erbringen, wie:  

  • Benutzerkonten, Profile in sozialen Medien und sein Content Management System bei Mastra einzurichten und hierbei Angaben zu seinem Unternehmen und dessen Standorten zu machen, 
  • fertige Werbemittel bereitzustellen,
  • für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts durch Mastra - sofern beauftragt - Fotos und/oder Logos etc. an Mastra zu übermitteln, 
  • Mastra den Zugang und ggfs. das Recht zur (alleinigen) Bearbeitung/Verwaltung von/zu bereits bestehenden Websites, Social Media Accounts, und/oder Google Ads Account zu gewähren, 
  • Mastra Zugang zu CMS-Systemen, Drittanbieterkonten (soweit für den Auftrag erforderlich), zum Webhosting, FTP Zugang etc. zu gewähren, 
  • Prüfung/Korrektur/Freigabe vom Kunden erstellter Werbemaßnahmen/ Kreativleistungen wie Webseiten/ Social Media Accounts, Werbemittel, Wortbeiträge (s. auch Ziffer 4.4 und 4.5) (zusammen „Mitwirkungs-/Beistellpflichten“). 

4.2       Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen bzw. trägt dafür Sorge, dass das von ihm für Online-Werbemaßnahme bereitgestellte Werbemittel keine rechtswidrigen Inhalte enthalten bzw. auf diese verlinken, insbesondere keine Inhalte, die gegen die Bestimmungen einschlägiger deutscher Gesetze oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, enthalten/verlinken.

4.4       Der Kunde verwendet und übermittelt an Mastra ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erforderlichen Rechte für die Nutzung im jeweiligen Produkt erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt Mastra die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten einschließlich das Recht zur Unterlizenzierung, im erforderlichen Umfang, der zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das Mastra eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte. 

4.4       Wenn der Kunde für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts oder Erbringung anderer Kreativleistungen oder für die Übermittlung von Unternehmensdaten an Verzeichnisse durch Mastra diesem Fotos/Logos/Bilder/Texte/Unternehmensdaten und Informationen oder ähnliche Materialien (im Folgenden „Inhalte“) beizustellen hat, versichert er mit deren Bereitstellung – ohne dass Mastra dies zu überprüfen hat –, dass die Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und andere Schutzrechte an diesen Unterlagen dem Kunde im für die Erbringung der vereinbarten Leistung durch Mastra bzw. von diesen beauftragte Dritte die Leistungen der Verzeichnisbetreiber zustehen sowie soweit personenbezogene Daten bereitgestellt werden, deren auftragsgemäße Nutzung und Verarbeitung durch Mastra bzw. von diesem beauftragte Dritte bzw. Verzeichnisbetreiber nicht gegen die jeweils einschlägigen Datenschutzvorschriften verstößt . Der Kunde stellt Mastra und ggfs. von diesen für die Erbringung der vereinbarten Leistung gemäß Ziffer 3.7 beauftragte Dritte von allen Ansprüchen (nebst angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die Dritte gegen diese wegen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen des Kunden, fehlerhafter Angaben, verspäteter/unterlassener Meldung/Löschung rechtswidriger bzw. gegen die Nutzungsbedingungen/Richtlinien von Portalen/Verzeichnissen verstoßender Kommentare/Bewertungen Dritter sowie der Verletzung Rechte Dritter, insbesondere der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Kunde beigestellter Unterlagen, Informationen oder anderer Materialien geltend machen. 

4.5       Der Kunde ist zur Prüfung und Freigabe des erstellten Entwurfs der beauftragten Kreativleistung verpflichtet, soweit dieser im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Erklärt der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen freigibt oder die Freigabe verweigert bzw. noch Änderungen wünscht, gilt die Freigabe als erteilt. Dies gilt auch dann, wenn ihm vertraglich noch Änderungs- und Korrekturrunden zustehen würden. Soweit der Kunde für die Durchführung von Online-Werbemaßnahmen verpflichtet ist, eine Zielseite (Webseite oder Social Media Accounts) zu nennen, auf welche das Werbemittel verweist und dieser Pflicht nicht fristgemäß nachkommt, ist Mastra berechtigt, nach seiner Wahl eine ihm bekannte Webseite oder den Social Media Account des Kunden als Zielseite zu verwenden. Mastra hat auch in diesem Fall diese Seiten nicht inhaltlich zu prüfen und der Kunde haftet für deren Rechtmäßigkeit gemäß Ziffer 4.2. 

4.6       Der Kunde übernimmt mit Freigabe der von Mastra für ihn erstellten Werbemittel und/oder Websites und anderer Kreativleistungen die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit, insbesondere deren wettbewerbs- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit, soweit Mastra nicht schriftlich die Verantwortung für bestimmte Elemente der Kreativleistung übernommen hat. Der Kunde stellt Mastra insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Mastra hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Haftung für die in einer Imagewerbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Kunden trifft Mastra in keinem Fall. Mastra obliegt insofern keine Prüfpflicht.

4.7       Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von Mastra erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.

4.8      Der Kunde erteilt mit Abschluss des jeweiligen Vertrags Mastra und ggfs. von Mastra bei der Erbringung der vereinbarten Leistung eingesetzten Dritten das nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbegrenztes, unwiderrufliches, unentgeltliches, unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht die vom Kunden für die Erbringung der Leistung beigestellten Inhalte insoweit zu nutzen, weiterzugeben und zu veröffentlichen, wie dies für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich ist das Recht, dem jeweiligen Verzeichnisbetreiber, soweit die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Verzeichnis dies vorsehen, ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbegrenztes, unwiderrufliches, unentgeltliches, unbegrenztes, unterlizenzierbares Recht zu erteilen, die übermittelten Unternehmensdaten und Informationen zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen und weiterzugeben. 

5.         Laufzeit, Vertragsende 

5.1       Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit bzw. des festgelegten Enddatums. Dies gilt auch dann, wenn Mastra mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen kann, da der Kunde seinen Mitwirkungs-/Beistellpflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. Mastra ist für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von seiner Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall jedoch bestehen. Beginnt die tatsächliche Durchführung der Leistung erst nach dem vereinbarten Starttermin, ohne dass dies der Kunde zu vertreten hat, beginnt der vertragliche Werbezeitraum erst mit dem tatsächlichen Beginn und erstreckt sich auf die vereinbarte Laufzeit. Mastra wird in diesem Fall dem Kunde den tatsächlichen Beginn des Vertrags und dessen Laufzeit noch einmal schriftlich mitteilen. 

5.2       Bei Verträgen über die Erbringung von Serviceleistungen für einen nach Monaten/Jahren vereinbarten Zeitraum verlängern sich Verträge, deren Grundlaufzeit zum Ende eines Monats endet, jeweils um den gleichen Zeitraum der Grundlaufzeit, bei einer Grundlaufzeit von mehr als einem Jahr lediglich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wurde. Bei Verträgen deren Grundlaufzeit nicht zum Ende eines Monats endet, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit zunächst bis zum Ende des Kalendermonats, in dem diese endet (Beendigungsmonat), soweit der Vertrag nicht mit der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt wurde. Nach Ablauf des Beendigungsmonats verlängern sich auch diese Verträge jeweils entsprechend Satz 1, wenn diese nicht mit der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt worden sind. Soweit im jeweiligen Vertrag keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

6.         Nutzungsrecht an Kreativleistungen 

6.1       Wenn Mastra für den Kunde Werbemittel, Unternehmensclips, Webseiten, Social Media Accounts erstellt, sind die von Mastra entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzungen (zusammen „Kreativleistung“) geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Soweit dies nicht im Auftrag oder der Leistungsbeschreibung explizit abweichend vereinbart ist, erhält der Kunde nur das einfache, nicht übertragbare Recht, die Kreativleistung im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks während der Vertragsdauer zu nutzen.

6.2       Beabsichtigt der Kunde, die Kreativleistung darüber hinaus zu nutzen, so ist hierfür eine gesonderte Nutzungsvereinbarung mit Mastra zu schließen. Nutzt der Kunde die Kreativleistung oder Teile hiervon ohne entsprechende Nutzungsvereinbarung bzw. über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus, steht Mastra hierfür eine Vergütung entsprechend des aktuellen Mastra Vergütungsverzeichnisses bzw., falls die Art der Nutzung nicht geregelt ist, eine Vergütung in der marktüblichen Höhe zu. 

7.         Preise 

7.1       Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

7.2       Bei der Erstellung von Kreativleistungen werden Mehrleistungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden, nach den vereinbarten Vergütungssätzen, ersatzweise nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise berechnet. 

7.3       Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. 

7.4       Aufrechnungen sind nur mit Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis sowie unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von Mastra anerkannt ist.

8.         Zahlungsbedingungen

8.1       Soweit nichts anderes vereinbart, werden einmalige Kosten (z.B. Erstellungs- und Einrichtungskosten) direkt nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. Die Abrechnung laufender Beträge erfolgt soweit nicht abweichend vereinbart monatlich im Voraus. Diese Rechnungsbeträge sind jeweils am 1. Tag des jeweiligen Monats/Leistungszeitraums ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeinganges bei Mastra entscheidend. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zuleitung der Rechnungen an den Kunde elektronisch.

8.2       Bei Zahlungen per Lastschrift zieht Mastra den jeweiligen Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen (Bankarbeitstagen) nach Rechnungslegung ein. Der Kunde hat Mastra hierzu ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Mastra behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und im Falle einer negativen Bonitätsrückmeldung oder im Falle einer Rücklastschrift diese Zahlungsart oder den Dienst für den Kunden für die Zukunft zu sperren und die Überweisung der Rechnungsbeträge durch den Kunde zu verlangen. Kann ein Einzug per Lastschrift aus vom Kunde/Kontoinhaber zu vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung nicht ausgeführt werden oder nimmt der Kunde/Kontoinhaber rechtsgrundlos eine Rückbuchung berechtigt eingezogener Beträge vor, hat der Kunde die Mastra die anfallenden Kosten, insbesondere Bankgebühren zu erstatten. Der Kunde verpflichtet sich, eine Änderung der im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandats angegebenen Kontodaten unverzüglich mitzuteilen und bei einem Kontowechsel ein neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen.

8.3       Bei Verzug des Kunden mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist Mastra berechtigt, auch vor und während der Laufzeit des Vertrags die (weitere) Durchführung des Vertrags ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Entgelts und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

9.         Vertragsstörungen / Haftung

9.1       Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung von Mastra bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Mastra. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Mastra ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 

9.2       Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

9.3       Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.  

9.4       Mastra bemüht sich, die durchgehende Erreichbarkeit der Mastra-Systeme sicher zu stellen, kann aber vorübergehende Ausfälle nicht ausschließen. Im Voraus angekündigte Wartungsarbeiten sind ebenfalls möglich. Beide Fälle begründen keine Haftung von Mastra. Die Haftung seitens Mastra für eine Nichterreichbarkeit der Mastra-Systeme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. 

9.5       Die sich aus Ziffern 9.1 bis 9.4 dargelegten Haftungsregelungen sowie alle weiteren vertraglich vereinbarten oder sich aus gesetzlichen Regelungen ergebenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden, bestehen soweit nicht gesetzlich zwingend anders geregelt, ausschließlich gegenüber Mastra. Dies gilt auch dann, wenn Mastra sich bei der Durchführung der jeweiligen Leistung Produkten oder Dienstleistungen Dritter bedient. Der jeweilige Dritte gibt keinerlei Gewähr oder Garantie gegenüber dem Kunde ab.

9.6       Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit aus vom Kunde zu vertretenden Gründen (z.B. Kündigung der Mastra wegen Zahlungsverzug des Kunden, Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunde) oder kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat Mastra neben dem Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen einen Anspruch auf eine Entschädigung bezüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung noch nicht erbrachten Leistungen seitens Mastra. Diese beträgt in der Regel 80% der auf die Restlaufzeit entfallenden Entgelte. Dem Kunde bleibt der Nachweis vorbehalten, dass aufgrund von geringeren Aufwendungen der Mastra der Zahlungsanspruch geringer ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt Mastra vorbehalten. 

9.7       Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung steht Mastra das Recht zu, die Ratenzahlungsvereinbarung fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit wenigstens 2 Raten überfällig ist und der Mastra den Kunde über die bevorstehende Kündigung fristgerecht informiert hat. In diesem Fall wird der dem Vertrag zu Grunde liegende Rechnungsbetrag nach Abzug der schon geleisteten Raten sofort fällig.

10.       Verschiedenes

10.1     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, der Unternehmenssitz der Mastra.

10.2     Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen dennoch unberührt und deshalb wirksam.


Stand: Dezember 2021